AGB

Reise- und Geschäftsbedingungen:

Sehr geehrter Reisegast, wir freuen uns, dass Sie sich entschlossen haben, eine Reise, ein Training oder eine Tour bei der Wildwasserschule Inntal – Outdoor-Adventure zu buchen.

1. Abschluß des Reisevertrages / Reisevermittlervertrags

1.1 Der Reisevertrag soll schriftlich mit unseren Formularen abgeschlossen werden. Mit der Anmeldung bieten Sie uns den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung erfolgt durch Sie auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmern, für deren Vertragsverpflichtung Sie wie für Ihre eigenen Verpflichtungen einstehen, sofern Sie eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen haben. Bei Vertragsschluss oder unverzüglich danach händigen wir Ihnen die vollständige Reisebestätigung aus. Dazu sind wir nicht verpflichtet, wenn es sich um eine kurzfristige Buchung weniger als 7 Werktage vor Reisebeginn handelt.

1.2 Sämtliche Abreden, Nebenabreden und Sonderwünsche sollen schriftlich erfaßt werden. Vereinbarte Sonderwünsche sind in die Reiseanmeldung und Reisebestätigung aufzunehmen.

1.3 An Ihre Reiseanmeldung sind Sie zwei Wochen gebunden. Innerhalb dieser Frist wird die Reise durch uns bestätigt. Kurzfristige Buchungen weniger als 7 Werktage vor Reisebeginn führen durch die sofortige Bestätigung bzw. durch die Zulassung zur Reise zum Vertragsschluss.

1.4 Telefonisch nehmen wir lediglich unverbindliche Reservierungen vor, auf die hin der Reisevertrag durch die schriftliche Reiseanmeldung (die Sie uns bitte unverzüglich unterschrieben zurückleiten) und unsere Reisebestätigung geschlossen wird.

1.5 Weicht unsere Reisebestätigung von Ihrer Reiseanmeldung ab, so liegt in der Reisebestätigung ein neues Angebot vor, an das wir 10 Tage gebunden sind. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, wenn Sie es nicht innerhalb dieser Frist ausdrücklich ablehnen.

1.6 Ausdrücklich im Prospekt oder in den Buchungsunterlagen als vermittelte Leistungen beschriebene Leistungen unterliegen nicht dem Reisevertragsrecht. Im Fall der Reisevermittlung ist unsere Haftung ausgeschlossen, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen oder unsere Hauptpflichten aus dem Reisevermittlervertrag betroffen sind oder zugesicherte Eigenschaften fehlen. Wir haften insofern grundsätzlich nur für die Vermittlung, nicht jedoch für die vermittelten Leistungen selbst.

1.7. Buchungen per Internet Nehmen Sie Ihre Buchung über eine unserer Internetseiten vor, gelten für den Abschluss des Reisevertrages folgende Regelungen:

1.7.1 Der Vertrag zwischen der Wildwasserschule Inntal und dem Kunden kommt durch die mit dem Angebot übereinstimmende Annahme nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen zustande.

1.7.2 Die durch die Wildwasserschule Inntal im Rahmen des Internet-Kataloges dargebotenen Leistungen stellen eine Aufforderung von der Wildwasserschule Inntal an den Kunden zur Abgabe eines Angebotes auf Abschluss eines Kaufvertrages dar.

1.7.3 Die Internet-Bestellung des Kunden ist das Angebot an die Wildwasserschule Inntal zum Abschluss eines Kaufvertrages zu den in der Bestellung genannten Bedingungen.

1.7.4 Die durch die Wildwasserschule Inntal an den Kunden gerichtete Bestätigung des Bestelleinganges stellt keine Annahme des Angebotes dar.

1.7.5 Der Vertrag kommt durch die ausdrückliche Buchungsbestätigung durch die Wildwasserschule Inntal zustande. Diese Bestätigung wird auf elektronischem Weg an die in der Bestellung des Kunden hinterlegte Email-Adresse versandt. Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung für die Prüfung seines elektronischen Posteingangs und die Eignung seiner elektronischen Ausrüstung zum Empfang dieser Bestätigung. Die Bestätigung gilt automatisch bis 3 Werktage nach dem elektronischen Versand als beim Kunden eingetroffen.

1.7.6. Mit Eintreffen der Bestätigung beim Kunden gilt der Reisevertrag als geschlossen, unabhängig davon, ob der Kunde seine Zahlungen fristgerecht leistet. Bei einem Zahlungsverzug von mehr als 10 Tagen behält sich die Wildwasserschule Inntal vor, eine Stornierung der Buchung zu den unter 6.1. genannten Stornobedingungen vorzunehmen. Die daraus resultierenden Stornokosten sind vom Kunden zu tragen und sofort nach der Stornobenachrichtigung fällig. Es bleibt der Wildwasserschule Inntal jedoch freigestellt, den Reisevertrag trotz Zahlungsverzug aufrecht zu erhalten.

1.7.7 Die im online-Katalog enthaltenen produktbezogenen Angaben sind unverbindlich und stellen keine Eigenschaftsbeschreibung der jeweiligen Ware dar.

1.7.8 Sollte sich eine fehlerhafte Preisauszeichnung der im online-Katalog angebotenen Ware zeigen, ist die Wildwasserschule Inntal ungeachtet eines eventuell bestehenden gesetzlichen Anfechtungsrechtes berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

2. Bezahlung

2.1 Mit der Reiseanmeldung/Internetbestellung sind 50% des Reisepreises zu zahlen. Bei Vertragsabschluss erhalten Sie mit der Reisebestätigung den Sicherungsscheines im Sinne des § 651 k BGB

2.2 Der Restbetrag ist auf Anforderung vor Reisebeginn, Zug um Zug gegen Aushändigung der vollständigen Reiseunterlagen spätestens 3 Wochen vor Reisebeginn zu zahlen.

2.3 Vertragsabschlüsse innerhalb von 3 Wochen vor Reisebeginn verpflichten Sie zur sofortigen Zahlung des gesamten Reisepreises gegen Aushändigung der vollständigen Reiseunterlagen und Aushändigung des Sicherungsscheines im Sinne des § 651 k BGB.

2.4 Die Verpflichtung zur Aushändigung eines Sicherungsscheines besteht nicht, wenn die Reise nicht länger als 24 Stunden dauert, keine Übernachtung einschließt und der Reisepreis 300,–EUR nicht übersteigt. Der volle Reisepreis kann in diesen Fällen auch ohne Sicherungsschein verlangt werden.

3. Leistungen und Preise

3.1 Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen im aktuellen Katalog sowie den Reiseunterlagen, insbesondere der Reiseanmeldung und der Reisebestätigung.

3.2 Die in dem Prospekt enthaltenen Angaben sind für uns bindend. Wir behalten uns jedoch ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsabschluss eine Änderung der Prospektangaben zu erklären, über die Sie vor Buchung selbstverständlich informiert werden.

3.3 Leistungsminderungen Abweichungen einzelner Reiseleistungen vom Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und von uns nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit die Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Abweichungen einzelner Reiseleistungen vom Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden, die erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise beeinträchtigen, berechtigt den Kunden und uns zur Kündigung des Vertrages. Sofern die Abweichungen weder durch uns noch durch unsere Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt worden sind. Für die Rechtsfolgen gilt § 651 o. BGB entsprechend. Wir verpflichten uns, den Kunden von solchen Leistungsänderungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen, sofern uns dies möglich ist und die Änderung nicht lediglich geringfügig ist.

4. Preisänderungen

4.1 Wir können 4 Monate nach Vertragsschluss Preiserhöhungen bis zu 5% des Gesamtreisepreises verlangen, wenn sich nach Vertragsschluss nachweisbar und unvorhergesehen die Preise der Leistungsträger, insbesondere die Beförderungskosten, die Angaben für Hafen-, Flughafen- oder Einreisegebühren erhöht haben oder für die betreffende Reise geltende Wechselkursänderungen eingetreten sind.

4.2 Eine Preiserhöhung kann nur bis zum 21. Tag vor dem verabredeten Abreisetermin verlangt werden. Eine zulässige Preisänderung einer wesentlichen Reiseleistung haben wir Ihnen unverzüglich nach Kenntnis vom Preiserhöhungsgrund zu erklären.

4.3 Bei Preiserhöhungen nach Vertragsschluß um mehr als 5% des Gesamtreisepreises können Sie kostenlos zurücktreten oder statt dessen an einer anderen Reise teilnehmen, sofern wir Ihnen eine solche Reise ohne Mehrpreis bieten können.

4.4 Die Rechte nach 4.4 haben Sie unmittelbar nach unserer Erklärung der Preisänderung geltend zu machen.

5. Leistungsänderungen

5.1 Änderungen und Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und von uns nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt werden, sind nur gestattet, soweit die Abweichungen oder Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Abweichungen einzelner Reiseleistungen vom Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden, die erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise beeinträchtigen, berechtigt den Kunden und uns zur Kündigung des Vertrages. Sofern die Abweichungen weder durch uns noch durch unsere Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt worden sind. Für die Rechtsfolgen gilt § 651 o. BGB entsprechend.

5.2 Eine solche zulässige Änderung werden wir Ihnen unverzüglich nach Kenntnis vom Änderungsgrund erklären.

5.3 Rücktritt oder Umbuchung Ihrerseits entsprechend Ziffern 4.3 und 4.4.

6. Rücktritt, Umbuchung, Ersatzperson

6.1 Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Um Missverständnissen vorzubeugen, empfehlen wir Ihnen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Wir können als Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen eine Entschädigung verlangen. Diesen Ersatzanspruch haben wir nach der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis pauschaliert. Bis 30. Tag vor Reisebeginn 30% bis 15. Tag vor Reisebeginn 50% bis 7. Tag vor Reisebeginn 80% bei Rücktritt durch Nichtantritt am Reisetag bis 100%

6.2 Nehmen Sie nach der Buchung der Reise Änderungen vor, wie Reisetermin, Reiseziel, Unterkunft usw., so können wir Ersatz für die hierfür entstandenen Mehrkosten ohne weiteren Nachweis verlangen. Wir berechnen eine Umbuchungsgebühr von 15,00 Euro bis 14 Tage vor Reisebeginn, bei Mehrtagesarrangements bis 30 Tage vor Antritt. Umbuchungswünsche, die nach dieser Frist erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur durch Rücktritt vom Reisevertrag und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen.

6.3 Sie können sich bis zum Reisebeginn durch einen Dritten ersetzen lassen, sofern dieser den besonderen Reiseerfordernissen genügt und seiner Teilnahme nicht gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Sie und die dritte Person haften als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten.

7. Nicht in Anspruch genommene Leistungen

7.1 Nehmen Sie einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Abreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen nicht in Anspruch, so werden wir uns bei den Leistungsträgern um eine Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen. Es liegt im Ermessen der Wildwasserschule Inntal, für einzeln ausgefallene Reiseleistungen Gutscheine zu vergeben. Der Kunde hat jedoch keinen Anspruch auf Rückerstattung des Reisepreises. Wir empfehlen den Abschluß einer Reiserücktrittskostenversicherung.

8. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter

8.1 Stört ein Reisender trotz Abmahnung des Veranstalters/Reiseleiters nachhaltig weiter, so daß seine weitere Teilnahme für den Reiseveranstalter und/oder die Reiseteilnehmer nicht mehr zumutbar ist, können wir den Reisevertrag fristlos kündigen. Gleiches gilt, wenn der Reisende sich in einem solchen Maße vertragswidrig verhält, daß die sofortige Aufhebung des Reisevertrages gerechtfertigt ist, wenn er sich nicht an sachlich begründete Hinweise hält, die Teilnahmevoraussetzungen nicht erfüllt oder er den Anforderungen einer Unternehmung aufgrund der Fehleinschätzung seiner Leistungsfähigkeit nicht gewachsen ist. Uns steht in einem solchen Fall der Reisepreis weiter zu, sofern sich nicht ersparte Aufwendungen und Vorteile aus einer weiteren Verwendung der Reiseleistung(en) ergeben. Schadensersatzansprüche im übrigen bleiben unberührt.

8.2 Sollte die im Katalog oder in der Reisebeschreibung angegebene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht sein, können wir bis 1 Tage vor Reiseantritt vom Reisevertrag zurücktreten. Wir werden Sie unverzüglich von diesem Umstand in Kenntnis setzen. In diesem Fall erhalten Sie einen neuen Termin.Sie können ohne Mehrkosten auf eine andere unserer Reisen umbuchen.

9. Kündigung infolge höherer Gewalt

9.1 Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluß nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl wir als auch Sie den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so können wir für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Wir sind im Kündigungsfalle verpflichtet, die zur Durchführung der Vertragsaufhebung notwendigen Maßnahmen zu ergreifen; falls der Vertrag die Rückbeförderung mit umfaßt, Sie zurückzubefördern. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von beiden Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im übrigen fallen die Mehrkosten Ihnen zur Last.

10. Haftung des Reiseveranstalters

10.1 Wir haften im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für die gewissenhafte Reisevorbereitung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger, die Richtigkeit der Beschreibungen aller im Katalog angegebenen Reiseleistungen (sofern nicht vor Vertragsabschluss eine Änderung der Prospektangaben erklärt wurde) sowie die ordnungsgemäße Erbringung aller Reiseleistungen.

10.2 Die Teilnahme an Reisen, die mit besonderen Risiken verbunden sind, erfolgt auf eigene Gefahr. Wir haften insoweit nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

10.3 Unsere Haftung ist auf den dreifachen Reisepreis für Schäden, die nicht Körperschäden sind, beschränkt, soweit ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde oder soweit wir für einen Ihnen entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich sind.

10.4 Bei ausdrücklich als vermittelt bezeichneten Leistungen ist Ziffer 1.6 dieser Bedingungen zu beachten.

10.5 Ein Schadensersatz gegen uns ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadensersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist.

10.6 Ansprüche des Reisenden aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, führen zu einer beschränkten Haftung des Reiseveranstalters Zei Personenschäden bis zu 77.000 EUR je Reise und Reisendem; die Haftungsgrenze bei Sachschäden beträgt analog 4.100 EUR. Liegt der Reisepreis über 1.365 EUR, ist die Haftung auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt.

10.7 Wir empfehlen Ihnen in Ihrem eigenen Interesse den Abschluß einer Reiseunfall-, Reisegepäck-, Reiserücktrittskosten-, Rückführungskosten- und Reisekrankenversicherung.

11. Gewährleistung

11.1 Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, können Sie Abhilfe verlangen. Wir können die Abhilfe verweigern, wenn Sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Wir können auch in der Weise Abhilfe schaffen, daß wir eine gleichwertige Ersatzleistung erbringen.

11.2 Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung der Reise können Sie eine entsprechende Herabsetzung des Reisepreises verlangen (Minderung). Die Minderung tritt nicht ein, soweit Sie es schuldhaft unterlassen, den Mangel anzuzeigen.

11.3 Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leisten wir innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so können Sie den Reisevertrag kündigen. Dasselbe gilt, wenn Ihnen die Reise infolge eines Mangels aus wichtigem, uns erkennbaren Grund nicht zuzumuten ist. Die Bestimmung einer Frist ist entbehrlich, wenn Abhilfe unmöglich ist, verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse Ihrerseits gerechtfertigt wird. Sie schulden uns dann den auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfallenen Teil des Reisepreises, sofern diese Leistungen für Sie von Interesse waren.

11.4 Sofern wir einen Umstand zu vertreten haben, der zu einem erheblichen Mangel der Reise geführt hat, können Sie Schadensersatz verlangen.

12. Mitwirkungspflicht

12.1 Sie sind verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten.

12.2 Sie sind insbesondere verpflichtet, Ihre Beanstandungen unverzüglich der örtlichen Reiseleitung/Guides zur Kenntnis zu geben. Diese ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Unterlassen Sie es schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein.

13. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung

13.1 Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise haben Sie innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber dem Reiseveranstalter geltend zu machen. Nach Ablauf dieser Frist können Sie Ansprüche geltend machen, wenn Sie ohne Ihr Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden sind.

13.2 Ihre vertraglichen Ansprüche verjähren in sechs Monaten. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Haben Sie solche Ansprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tag gehemmt, an dem wir die Ansprüche schriftlich zurückweisen. Ansprüche aus unerlaubter Handlung verjähren in drei Jahren.

14. Pass-, Visa-, Gesundheitsvorschriften

14.1 Wir stehen dafür ein, Sie über die für deutsche Staatsbürger (ohne Besonderheiten wie Doppelstaatsbürgerschaft etc.) geltenden Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften sowie deren eventuelle Änderungen vor Reiseantritt zu unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft.

14.2 Sie sind für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Ihren Lasten, ausgenommen, wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation unsererseits bedingt sind.

15. Gerichtsstand

15.1 Der Reisende kann den Reiseveranstalter nur an dessen Sitz verklagen.

15.2 Für Klagen gegen den Reisenden ist sein Wohnsitz maßgeblich, sofern es sich nicht um Vollkaufleute oder Personen handelt, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort nach Vertragsschluss ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz des Veranstalters maßgeblich.

16. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

16.1 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen begründet nicht die Unwirksamkeit des Reisevertrages im übrigen. Bei Fragen zu diesen Reisebedingungen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.

Outdoor Adventure
Wildwasserschule Inntal

Thierseestraße 235
D-83088 Kiefersfelden
Tel.: +49-8033-3089699
Mob.: +49-172-8303172

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